UN-Sicherheitsrat  oder  

 

Die nachstehende Kritik am Weltsicherheitsrat verlangt eine Demokratisierung der Weltorganisation, die nationalistische Privilegien beseitigt und im Ergebnis eine Subsidiäre Weltrepublik gewährleistet.
Kapitel V der UNO-Charta
in der Fassung von 2005 mit erläuternden Verlinkungen der Inidia-Redaktion
Kommentare und 
Reformforderungen
 
Der Sicherheitsrat  
Artikel 23  Zusammensetzung  
(1) Der Sicherheitsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen. Umstritten ist, ob die Größe dieses wichtigsten Gremiums ausreichend ist.
Die Republik China,    
Frankreich,  
die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Müsste inzwischen Russland heißen.
das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland  Die spezielle Nennung von Nordirland spiegelt die Neigung von Großmächten wider, in möglichst vielen Dokumenten ihre Probleme einzubringen, als wenn sie dadurch gelöst wären. Ein schlichtes "Großbritannien" hätte genügen sollen. Ansonsten wüsste ich gern, warum "Nordirland" und nicht "Florida" bei den USA.
sowie die Vereinigten Staaten von Amerika   
sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrats. Dass diese Staaten im Unterschied zu anderen Staaten "ständige Mitglieder des Sicherheitsrats" sind, verletzt die in der UN-Charta postulierte Gleichheit der Staaten.
  Hauptkritikpunkt: Ausgerechnet jene Staaten, die den ganzen Planeten mit Atomwaffen bedrohen und den Atomwaffensperrvertrag nicht realisieren, maßen sich Ständige Sitze plus  Veto-Recht an. 
Die Generalversammlung wählt zehn weitere Mitglieder der Vereinten Nationen zu nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats; hierbei sind folgende Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen: in erster Linie der Beitrag von Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation sowie ferner eine angemessene geographische Verteilung der Sitze. Was es "zu berücksichtigen" gilt, ist zu unbestimmt, um für das völkerrechtlich wichtigste Dokument ausreichend sein zu können. 

Wiederum verletzt solche Regelung das Gleichheitsrecht der Staaten.
(2) Die nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats werden für zwei Jahre gewählt.   
Bei der ersten Wahl der nichtständigen Mitglieder, die nach Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder von elf auf fünfzehn stattfindet, werden zwei der vier zusätzlichen Mitglieder für ein Jahr gewählt.  Wiederum verletzt solche Regelung das Gleichheitsrecht der Staaten.
Ausscheidende Mitglieder können nicht unmittelbar wiedergewählt werden. Hieraus ergibt sich zwar, dass mehr Staaten in den Genuss der Sicherheitsratsmitgliedschaft kommen, aber zugleich verstärken sich daraus die Privilegierungen der Vetomächte.
(3) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat in diesem einen Vertreter.  
Artikel 24  Aufgaben und Befugnisse  
(1) Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt. Aus diesem Artikel ergeben sich die Benachteiligungen der Generalversammlung gegenüber dem UNO-Sicherheitsrat - und zugleich die Stagnation in Richtung auf eine Demokratisierung und Effektivierung eines Weltrechts.
(2) Bei der Erfüllung dieser Pflichten handelt der Sicherheitsrat im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Die ihm hierfür eingeräumten besonderen Befugnisse sind in den Kapiteln VI, VII, VIII und XII aufgeführt. Der Sicherheitsrat sollte ob dieser Verantwortung der Beschlussfassung der Generalversammlung unterworfen sein. 
(3) Der Sicherheitsrat legt der Generalversammlung Jahresberichte und erforderlichenfalls Sonderberichte zur Prüfung vor. Solch Prüfungsvorlage genügt nicht. Stattdessen müsste die Generalversammlung den gesamten Sicherheitsrat umbesetzen dürfen, wenn sie mit seiner Politik nicht übereinstimmt.
Artikel 25  
Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen. Das bleibt eine Zumutung, solange die Privilegierung der Vetomächte anhält.
Artikel 26  
Um die Herstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit so zu fördern, dass von den menschlichen und wirtschaftlichen Hilfsquellen der Welt möglichst wenig für Rüstungszwecke abgezweigt wird, ist der Sicherheitsrat beauftragt, mit Unterstützung des in Artikel 47 vorgesehenen Generalstabsausschusses Pläne auszuarbeiten, die den Mitgliedern der Vereinten Nationen zwecks Errichtung eines Systems der Rüstungsregelung vorzulegen sind. Dazu steht im Widerspruch, dass die fünf Vetomächte  die höchst gerüsteten Staaten und zugleich die größten Rüstungsexporteure sind. 
Artikel 27  Abstimmung  
(1) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat eine Stimme.  
(2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern. In Verfahrensfragen gilt immerhin noch der Gleichheitssatz.
(3) Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder,  In inhaltlichen Fragen, die hier als "sonstige Fragen" zur Nebensache verklärt werden, greifen sich die ständigen Mitglieder ihr Vetorecht, als sei die ständige Mitgliedschaft nicht schon Privileg genug = auch hier  eine "doppelte Privilegierung". 
jedoch mit der Maßgabe, dass sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.  
Artikel 28  Verfahren  
(1) Der Sicherheitsrat wird so organisiert, dass er seine Aufgaben ständig wahrnehmen kann. Jedes seiner Mitglieder muss zu diesem Zweck jederzeit am Sitz der Organisation vertreten sein.  
(2) Der Sicherheitsrat tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen; bei diesen kann jedes seiner Mitglieder nach Wunsch durch ein Regierungsmitglied oder durch einen anderen eigens hierfür bestellten Delegierten vertreten sein.  
(3) Der Sicherheitsrat kann außer am Sitz der Organisation auch an anderen Orten zusammentreten, wenn dies nach seinem Urteil seiner Arbeit am dienlichsten ist.  
Artikel 29  
Der Sicherheitsrat kann Nebenorgane einsetzen, soweit er dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich hält.  
Artikel 30  
Der Sicherheitsrat gibt sich eine Geschäftsordnung; in dieser regelt er auch das Verfahren für die Wahl seines Präsidenten.  
Artikel 31  
Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrats ist, kann ohne Stimmrecht an der Erörterung jeder vor den Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der Auffassung ist, dass die Interessen dieses Mitglieds besonders betroffen sind.  
Artikel 32  
Mitglieder der Vereinten Nationen, die nicht Mitglied des Sicherheitsrats sind, sowie Nichtmitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden eingeladen, an den Erörterungen des Sicherheitsrats über eine Streitigkeit, mit der dieser befasst ist, ohne Stimmrecht teilzunehmen, wenn sie Streitpartei sind.   
Für die Teilnahme eines Nichtmitgliedstaats der Vereinten Nationen setzt der Sicherheitsrat die Bedingungen fest, die er für gerecht hält.  
  In vielen anderen Artikeln beanspruchen die fünf Vetomächte für sich weitere Privilegien gegenüber der Generalversammlung, indem sie den von ihnen  beherrschten Sicherheitsrat entscheidungsrelevant machen. 
  Kommentare von msr200511
 
Alle maßgeblichen Entscheidungen über Krieg und Frieden werden nicht in der UN-Vollversammlung, sondern vom Weltsicherheitsrat mit seinen 15 Mitgliedern getroffen:


Die fünf ständigen Mitglieder sind USA, Russland, China, GB, Frankreich

Jedes Jahr wechseln fünf der zehn  nichtständigen Mitglieder, deren zweijährige Amtszeit jeweils am 31. Dezember endet. Sie werden von der UN-Vollversammlung gewählt.

Die ständigen Mitglieder haben ein Veto-Recht und können einzeln Sicherheitsratsentscheidungen blockieren.
 

Eine Resolution des UN-Sicherheitsrats wird rechtskräftig, wenn mindestens neun der 15 Mitglieder mit Ja stimmen und keines der fünf ständigen Mitglieder mit Nein votiert.

Deutschland wurde im Januar 2003 für die folgenden zwei Jahre in den UN-Sicherheitsrat gewählt.
Da freut sich diejenigen, die im Glauben sind, Deutschland müsse international mehr Einfluss haben.
Viel wichtiger ist jedoch, in welcher Weise solche Einflussnahme erfolgt.
Beobachten >> www.Deutschland-im-Sicherheitsrat.de

Meine Kritik an den Reform-Vorschlägen der Bundesregierung KLICK
plus Kampagne >> Unsicherheitsrat.de ?

Meine Kritik an der Position der PDS zum Weltsicherheitsrat

Meine Kritik an der UNO-Reformdiskussion Friedensratschlag

Meine Kritik an der Resolution 1624 Antiterror-Politik des Weltsicherheitsrats

Meine UNO-Reformforderungen >> KLICK

>> UN-Charta - Kommentar

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