Völkervertragsrecht

Völkerrechtssubjekte können im Rahmen ihrer Völkerrechtsfähigkeit miteinander Verträge schließen. Die darin vereinbarten Rechte und Pflichten sind das Völkervertragsrecht. 
 
So banal, so unvollkommen oder gar falsch, denn eigentlich hätte "Völkervertragsrecht" zu heißen, was Völkerrechtssubjekte in Verträgen regeln dürfen, welche Rücksichtnahmen geboten sind, welche Kosequenzen in Fällen von Vertragsverletzungen staathaft sind usw.

Solch' eigentliches Völkervertragsrecht gibt es beispielsweise in der Europäischen Union. Dazu später speziell. 

Fehlt es anderweitig an solch' eigentlichem Völkervertragsrecht, weil es an einer weltrechtsstaatlichen Legislative und Judikative fehlt, besteht immerhin die Möglichkeit, völkerrechtliche Verträge daran zu messen, was unter souveränen Staaten an Vertragsschlüssen gewöhnlich wäre und der Typik des innerstaatlichen Vertragsrechts entspricht, denn was innenpolitisch zwischen Vertragsparteien als unzumutbar erscheint, kann auch nicht in völkerrechtlichen Verträgen zumutbar sein.

Markus S. Rabanus  2017-09-28    überarbeiten !

 

 

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