Tierschutz und Verbraucherschutz

Erst wenn Tierschützer die Einhaltung von Tierschutzgesetzen kontrollieren dürfen, kann von "Tierschutz" die Rede sein.
Erst wenn Tierschützer die Missstände öffentlich dokumentieren dürfen, kann von "Verbraucherschutz" die Rede sein.
Erst wenn die Missstände abgestellt werden, beginnt tatsächlicher Tierschutz und Verbraucherschutz.

Markus S. Rabanus 2018-07-20  aus Anlass "rechtswidriger" Video-Aufnahmen in einem Schweinezuchtbetrieb

 

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