|
Rüstungskontrolle |
Rüstungskontrolle ist keine Neuigkeit, sondern seit jeher "Begleiterin" der Hochrüstung und entspringt in erster Linie dem spontanen Bedürfnis auch der aggressivsten Politik gegen "Überraschungen" gesichert bzw. "gewappnet" zu sein.
Insofern ist Rüstungskontrolle ganz wesentlicher Bestandteil konventioneller Sicherheitspolitik, aber damit längst noch nicht "friedenssichernd", so lange es nicht den Weg in die Abrüstung nimmt.Rüstungskontrolle in Bezug auf einzelne Militärpotenzen ist Gegenstand sowohl bilateraler als auch multilateraler Verträge.
Ein Beispiel für bilaterale Rüstungskontrolle sind die Abkommen zur Begrenzung strategischer Atomwaffen der Supermächte USA und der Sowjetunion bzw. deren Nachfolgestaaten.
Ein Beispiel für multilaterale Rüstungskontrolle ist der Atomwaffensperrvertrag, dem allerdings schon nicht sämtliche Atommächte beigetreten sind.
Zudem gibt es UN-Beschlüsse zwecks Verbots einiger Waffenarten (z.B. Chemiewaffen)
und es gibt supranationale Abkommen bestimmte Stationierungsorte betreffend, unter anderem die Antarktis. >> Antarktisvertrag
Forderung: Atomwaffen unter UN-Kontrolle
Forderung: Verbot von Weltraumwaffen
weltweiter Wahnsinn >> Militärausgaben
Liste der >> Atomwaffenabkommen
internationale Abkommen >> http://disarmament.un.org
gehacktes Forum FRIEDENSFORUM Friedensforschung Dialog-Lexikon