Naturrecht
Der Begriff "Naturrecht" suggeriert eine Hochrangigkeit des Rechts, über die der Mensch nicht verfügen könne oder dürfe.
Der Unterschied zwischen Können und Dürfen macht die Brisanz des Begriffs aus.
>> Notwehr als "Naturrecht" und in christl. Lehre
albern >> Naturgesetze für Dusselige