Naturrecht

Der Begriff "Naturrecht" suggeriert eine Hochrangigkeit des Rechts, über die der Mensch nicht verfügen könne oder dürfe. 

Der Unterschied zwischen Können und Dürfen macht die Brisanz des Begriffs aus.

>> Notwehr als "Naturrecht" und in christl. Lehre

 

albern >> Naturgesetze für Dusselige

 

Rechtslexikon  Dialog-Lexikon