Mietvertrag

In Mietverträgen vereinbaren Vermieter und Mieter die kostenpflichtige Gebrauchsüberlassung eines Mietgegenstands, §§ 535 BGB ff.

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HINWEISE:  
a) Auch die Wartungskosten für Heizungen sind mieterseitig zu tragen. 
b) Möglicherweise wurden die Formulare inzwischen aktualisiert & spezifiziert.
c) Einge Häuser nutzen leider viel längere "Standardformulare". 

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