| Art5 Grundgesetz |
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. KOMMENTAR Freiheit funktioniert nur, wenn sie nicht missbraucht wird, denn sie ist nicht Willkür, berechtigt nicht zum Kampf gegen sie, berechtigt nicht zur Missachtung anderer. Die Freiheit ist nicht nur Recht, sondern Kunst, Pflicht, Freude daran und Bemühen. Wem die Freiheit anderes ist, dem müssen wir sie (zumindest in unseren Foren) nicht lassen. sven2001 Wenn sich
RECHTSEXTREMISTEN auf
die Meinungsfreiheit berufen, obgleich ihnen NIEMAND die
Meinungsfreiheit bestreitet, dann wollen sie bloß die Grenzen der
Meinungsfreiheit in Richtung ihrer menschenverachtenden und deshalb verbotenen
Hetze überschreiten dürfen, ohne dafür zu haften. |
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>> moralische Kritik << |
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Wir erleben es in Prozessen immer wieder, dass rechtsextremistische Straftäter staunen, gegen welche Gesetze sie verstoßen haben. Klick |
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Grenzen der
Meinungsfreiheit Quelle: Altes Forum
von Martin
am 26.Nov.2003 12:04 Gruß martin |
Nazis.de an Bekannte verschicken www.Diskussionen.de
Die
Meinungsfreiheit/Pressefreiheit unserer Initiative-Dialog
wird durch Leute verletzt, die uns so sehr gegnerisch sind, dass sie unsere
Foren hacken.
So wurde auch die Diskussion7617
gehackt und gelöscht.
Meinungsverbote
Rassismus als Meinung Homosexuellenfeindlichkeit
Recht auf Kritik verdienen
Freiheit nimmt Rücksicht Meinungsforschung
Meinung
Pressefreiheit Zensur
Freiheit Dialog-Lexikon