Gewaltmonopol
Gewaltmonopol bedeutet, dass sich der Staat das alleinige Recht auf Streitentscheidung und Gewaltausübung vorbehält, um der Selbstjustiz Einhalt zu gebieten, die den Stärkeren oder Hinterhältigeren und Skrupelloseren gegenüber den Argloseren oder Schwächeren priviligieren würde.
Die Notwehrechte werden häufig als Ausnahmen vom staatlichen Gewaltmonopol interpretiert, aber sind dann eher die Regel bestätigende Ausnahmen, denn das staatliche Gewaltmonopol befindet darüber, ob Notwehr/Nothilfe übehaupt geboten und in richtiger Weise ausgeübt wurde.
Während für die innerstaatlichen Belange das staatliche Gewaltmonopol längst anerkannt ist und gutes Funktionieren in jedem halbwegs vernünftigen Staat durch effiziente Justiz und Polizei gewährleistet wird, wird das seit dem 24.Oktober 1945 geltende Gewaltmonopol der Vereinten Nationen für die zwischenstaatlichen Streitigkeiten leider noch immer keine Allgemeinbildung, folglich auch noch keine Realpolitik.>> Gewaltmonopol der Vereinten Nationen, Art. 51 UNO-Charta
Gewalt finden übrigens alle schlecht
Terrorismus, Krieg, Konfliktforschung