Friedenspflicht

Die Staaten sind einander völkerrechtlich durch die UNO-Charta zum Frieden verpflichtet.

Artikel 2 UNO-Charta

3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
Nationale Friedenspflicht

 

Selbstjustizverbot

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