Friedenspflicht
Die Staaten sind einander völkerrechtlich durch die UNO-Charta zum Frieden verpflichtet.
| Artikel 2 UNO-Charta 3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. |
Nationale
Friedenspflicht |