BGB   Bürgerliches Gesetzbuch  seit 1900 in Kraft
Mietrecht    Stiftungsrecht       Recht allgemein
Hier werden ausschließlich Normen genannt, die in unseren politischen Foren eine Rolle spielten.
BGB § 12 Namensrecht  § 90 BGB Sachen   § 90 a BGB Tierschutz  BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft und Wucher  § 226 BGB Schikaneverbot  § 242 Treu und Glauben   BGB 0311b Grundstückskaufvertrag  § 320 BGB Einrede des nichterfüllten Vertrags  § 433 Kaufvertrag  § 488 BGB Darlehensvertrag  § 489 BGB Darlehensvertrag Kündigung  § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters

Rechtslexikon     Dialog-Lexikon

weitere Literatur

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.
Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.
Der Gesetzgeber hat seitdem sehr viele Änderungen am BGB vorgenommen. Es gilt in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesrecht nach Art. 123 Abs. 1 und Art. 125 Grundgesetz (GG) fort. Am 2. Januar 2002 erfolgte im Zuge der umfassenden Reform des Schuldrechts eine Neubekanntmachung des BGB in neuer deutscher Rechtschreibung und mit amtlichen Paragraphenüberschriften.
Quelle und mehr >> wikipedia