Widerstandsrecht

In Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz heißt es:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. 

"Das klingt gut!", denkt sich unser Willi, 21 Jahre alt, Gymnasialabschluss mit Vollbefriedigend, seit acht Monaten Revolutionär  und überlegt, welche Widerstandsformen er und seine Genossen bzw. Kameradschaft als nächstes in Angriff nehmen sollten.

"Und wozu nachdenken?", denkt er sich nicht, denn dann müsste er auf folgende Fragen Antwort geben können:

1. Was ist  "diese Ordnung" ? >> Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland

2. Wer will sie "beseitigen" und "unternimmt" das schon ?

3. Ist keine "andere Abhilfe möglich" außer dem eigenen Widerstand?

Oder ist es nicht eher so, dass Willi selbst derjenige ist, der "diese Ordnung zu beseitigen unternimmt"?

Wer ist nun dieser Willi?

Gehört er zum  Nationalen Widerstand   oder  zu den Roten Zellen ?

Und ich (Sven) begnüge mich, 
solange nicht Faschismus und sonstige Diktatur drohen, 
mit 
Zivilem Widerstand .

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