Ein Vorschlag der PDS  Quelle: www.pds-online.de/....&n=10 
Wertschöpfungsabgabe  29.08.2003

Kommentar von Sven

Ein flexibles Instrument zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme  
1. Situation

Die paritätische Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, dass beide Seiten vom Bruttolohn den prozentual gleichen Beitrag vor allem für Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aufbringen.
Diese Parität ist inzwischen mehrfach durchbrochen worden, zum Beispiel bei der Pflegeversicherung, zu deren Finanzierung ein Feiertag gestrichen wurde oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei schon jetzt die Versicherten über verschiedene Zuzahlungen zusätzlich zu ihren Beiträgen weit mehr Mittel aufbringen als die Arbeitgeber.
 
Problematischer ist jedoch, dass der Arbeitgeberbeitrag schon lange nicht mehr der tatsächlichen Wertschöpfung des Unternehmens entspricht.
Zu Zeiten Bismarcks, als der Gedanke der paritätischen Finanzierung entwickelt wurde, konnte man noch davon ausgehen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der im Unternehmen anfallenden Lohnsumme und dem Unternehmensertrag gab. Heute gibt es dagegen einerseits Unternehmen mit hoher Lohnsumme, die eine im Verhältnis dazu geringe Rendite erwirtschaften und andererseits Unternehmen mit wenigen Beschäftigten, die die gleiche, wenn nicht höhere Wertschöpfung haben.

Verrückte These.

Widerspricht zudem der marxistischen These vom 
"tendenziellen Fall der Profitrate".

Würde man den Arbeitgeberbeitrag nach der realen Wertschöpfung berechnen und nicht auf die Lohnsumme beziehen, hätte das zwei wesentliche Vorteile: Erstens würde die arbeitsintensive Produktion entlastet und arbeitssparende Unternehmen würden entsprechend ihrer Wertschöpfung herangezogen. Das wäre beschäftigungspolitisch sinnvoll, käme aber auch einer leistungsgerechten Kapitalbelastung entgegen.
Zweitens würde sich der ständig rückläufige Beschäftigtenanteil und auch die relativ abnehmende Lohnsumme nicht automatisch in niedrigeren Arbeitgeberbeiträgen niederschlagen.

Um "würde" und "wäre" geht es nicht, 
sondern um "könnte", also "wäre auch nicht".

Bei der Berechnung der Wertschöpfungsabgabe kann wie folgt verfahren werden: Im ersten Schritt wird der Anteil der gesamten Arbeitgeberbeiträge an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung ermittelt. Auf diese Weise kommt man zu einer gesamtgesellschaftlichen Prozentzahl, die dann im zweiten Schritt auf die Wertschöpfung der einzelnen Unternehmen bezogen wird. 

Aha :-) Wie hoch ist die "Wertschöpfung" unseres Internetverlages "in Prozent zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung" ? = seit Jahren im Minus.

Dabei ist die reale Wertschöpfung etwas anderes, als der ausgewiesene Gewinn. Die Betriebswirtschaft kennt dafür den Begriff des Cash-flow, weshalb teilweise auch von einer so genannten Cash-flow Steuer gesprochen wird. Der Cash-flow errechnet sich aus der Summe der ausgewiesenen Gewinne + Rückstellungen + Abschreibungen und wird zum Beispiel von den Banken zur Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens herangezogen.

Danach wären die Abschreibungen 
als "Wertschöpfung" sozialabgabepflichtig. 

Eine andere, derzeit genauso diskutierte Möglichkeit einer Wertschöpfungsabgabe ist die Berechnung der Wertschöpfung nach der Formel "ausgewiesene Gewinne + Rückstellungen + Abschreibungen + Lohnsumme". Diese Berechnung hat jedoch den Nachteil, dass eine hohe betriebliche Lohnsumme rein rechnerisch auch die Wertschöpfung erhöht.

Und schon das "nächste Modell", das "derzeit genauso diskutiert" wird. Nämlich gar nicht.

In der bisherigen Debatte werden von den Gegnern der Wertschöpfungsabgabe hauptsächlich zwei Kritikpunkte angeführt: Erstens würde mit ihr der technische Fortschritt aufgehalten, weshalb für die Wertschöpfungsabgabe auch der unrichtige Begriff Maschinensteuer verwendet wird.

Wer sagt das denn?

Zweitens wird damit argumentiert, das in Zeiten der Krise und damit rückläufiger Erträge, auch die Beitragseinnahmen zurückgehen würden. Womit die Finanzierung der Sozialsysteme krisenabhängiger würde.

Wer sagt das denn?


2. Positionen und Forderungen der PDS

Die PDS erhebt die Forderung, die arbeitgeberseitige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme auf die Wertschöpfungsabgabe umzustellen. Unserer Ansicht nach ist die oben erwähnte Kritik dieser Abgabe nicht zutreffend:
 
Zum Erstens lässt sich einwenden, dass der technische Fortschritt grundsätzlich durch die Konkurrenz stimuliert wird und nicht durch die Lohnsumme. Auch nach Einführung einer Wertschöpfungsabgabe ist die technische Rationalisierung und die damit verbundene Kostensenkung das entscheidende Mittel zur Verbesserung der Wettbewerbssituation.  

Zweitens sind die Sozialsysteme auch heute bereits krisenanfällig, aber sie werden viel mehr noch durch den auch im Aufschwung stagnierenden oder meistens sogar rückläufigen Beschäftigungsgrad belastet.

Wenn ohnehin Probleme einer bestimmten Art erkannt sind, dann sollte man dieses Problem nicht verschärfen wollen.

Deshalb überwiegen die oben genannten Vorteile:
  1. Die arbeitsintensive Produktion wird kostenmäßig entlastet. Das schafft bzw. sichert Arbeitsplätze.
  2. Die sinkende Zahl von Beschäftigten führt nicht automatisch zu geringeren Beiträgen zu den sozialen Sicherungssystemen
  3. Die Wertschöpfungsabgabe reagiert flexibel auf die schwankende Leistungsfähigkeit von Unternehmen: sie müssen keine Entlassungen mehr vornehmen, um Kosten zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme zu senken.
Autor: harald.werner@pds-online.de, Redaktion: katina.schubert@pds-online.de

 

zu 1. Damit kann die PDS nur die Heimarbeit meinen.

zu 2. Solange Beschäftigung und Sozialabgaben gekoppelt sind, führt das auch "automatisch zu geringeren Beiträgen in den ..."

zur 3. Wenn Abschreibungen als "Wertschöpfung" gewertet werden, ist da keinerlei "Flexibilität", sondern eine "konstante Summe von Variablen"

Resultat:  Die PDS hat offenbar keine Volkswirtschaftswissenschaftler mehr.

eine Alternative:  Lohnsteuer-Reform

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