- Vetorecht gegen Sicherheitsratsentscheidungen -

Die UN-Vollversammlung sollte Entscheidungen des UN-Sicherheitsrats mit Zweidrittelmehrheit suspendieren dürfen. 

Zur Handlungsfähigkeit des UN-Sicherheitsrats sind die in seiner Kompetenz stehenden Entscheidungen sofort rechtskräftig, sollten aber durch Entschließung der UN-Vollversammlung aufhebbar sein.

  

DISKUSSION

 
sven
Vetorecht nach Rechtsänderungen

DIALOG-LEXIKON