§ 189
StGB  Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


War Opa ein "Mörder" ??? [ Antwort schreiben | Forum ]
von kalle am 4.Oct.2003 19:34 

... In der schule wurde mir eingetrichtert das mein Großvater ein Mörder und Verbrecher ist. Und wenn ich an seinem sterbetag eine Kerze anzünde und an ihn denke, bin ich für alle doch nur ein kleines Nazischwein, ein Faschist und rassist. ...  REDAKTIONELL GEKÜRZT
 Antwort an Kalle
 
Hallo Kalle,

auch ich habe Großväter und pflege mit meiner Familie ihr Andenken, aber nie erlebte ich, dass mich deshalb irgendjemand als "Nazi" ansehen würde oder meine Großväter "Mörder" genannt hätte.

Deshalb bin ich mir recht sicher, dass etwas an Deinem Schulerlebnisbericht nicht stimmt:

Entweder passtest Du nicht richtig auf und von Deinem Opa war als "Mörder" gar nicht die Rede oder er war tatsächlich ein Mörder, aber das hättest Du uns dann in Deinem Posting nicht verschweigen sollen.

Wäre hingegen tatsächlich von Deinem Opa als Mörder die Rede gewesen, obwohl Dein Opa kein Mörder gewesen wäre, dann hättest Du gegen den Lehrer Strafanzeige aus § 189 StGB erstatten können und solltest Dich schämen, es dann nicht getan zu haben, denn das wäre in der Tat wichtiger als Kerzchen aufzustellen.

§ 189 StGB bestraft die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener immerhin mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren! Das würde dem Lehrer doch eine Lehre sein!

Schlussfolgerung:  Ich glaube Dir Deine Geschichte nicht und Deine Umgebung wird Dich vermutlich gut genug kennen, um Dich einen "Nazi" nennen zu dürfen, denn auch das könntest Du als Beleidigung zur Anzeige bringen, wenn es nicht stimmen würde. Aber das ist eben das Schicksal aller, die so wie Nazis argumentieren, auch wenn sie keine sein wollen, denn es zählen die Taten UND Worte.

Übrigens: Wenn Dein Posting aus einer Neigung entstand, Deinem Lehrer anderes zu unterstellen, als dieser im Unterricht sagte, dann machst Du Dich selbst strafbar - und zwar weil Du ihn einer Straftat verdächtig machtest.

Grüße von Sven                  DISKUSSION

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