Sonderkündigungsvereinbarung

Eigenbedarfskündigung und Veräußerungskündigung in Wohnmietvertrag Zehlendorf: 

Sollte der Vermieter die Wohnung veräußern wollen, Eigenbedarf für sich oder Angehörige geltend machen, so vereinbaren die unterzeichnenden Parteien ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht in folgender Weise: Die Mieterin kann mit Zugang des Kündigungsschreibens jederzeit das Mietverhältnis beenden, spätestens aber nach sechs Monaten. 

Der Vermieter sichert zu, dass solch eine Kündigung nicht vor dem 30.07.20xy ergeht.

oder

Der Vermieter sichert zu, dass solch eine Kündigung frühestens zum 30.07.20xy ergeht.

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Dieser Formulierungsvorschlag bevorteilt die sondergekündigte Mieterin durch die eingeräumte Kündigungsfristlosigkeit, wodurch ihr infolge der Sonderkündigung eine etwaige Mietdoppelbelastung erspart bleibt.

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