Religionsunterricht

Der Religionsunterricht an staatlichen Schulen sollte zur Gewährleistung der Glaubensfreiheit nüchtern über die Religion an sich und die wesentlichen Inhalte der wichtigsten Religionen informieren und dabei die religionsübergreifende Wertegemeinschaft betonen.

Die religiöse Erziehung sollte ausschließliche Sache der Eltern und Religionsgemeinschaften sein, jedoch ohne staatliche Mitwirkung, denn der Staat ist dem Bekenntnispluralismus verpflichtet. 

Sven200506  

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