Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit ist Teil der allgemeineren Bekenntnisfreiheit und wird durch Art.3 Grundgesetz und Artikel 4 Grundgesetz gewährleistet, zudem durch StGB § 167, ... ergänzen im FORUM

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO fordert:

„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

CSU-Affront gegen Religionsfreiheit  13.03.2015 


mal sarkastisch: 
Religionsfreiheit scheint halt auch, dass Jesus zwar Schwerter ablehnte, aber Christen in Moskau & anderswo etwas anderes draus machen.

Markus S. Rabanus  2022-05-05  (anlässlich Ukrainekrieg)

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Wer im Glauben an Paradiese anderen Menschen die Hölle veranstaltet, macht aus seinem Glauben eine Plage. msr200907

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