Pluralismus und Pluralität

Pluralismus ist die Gewährleistung der Koexistenz von Interessen u. Interessengruppen, von Religionen und anderen Weltanschauungen, bedarf also der Wahrung gegenseitigen Rechts und zwar nach gemeinsamen Regeln, deren Einhaltung notfalls einklagbar sind.

Wer sich außerhalb der sich aus solchen Regeln ergebenden Pflichten befindet, soll sich auf die Rechte daraus nicht berufen.

Pluralismus gewährleistet wirkliche Demokratie, die sich dadurch von einer Mehrheitsdiktatur unterscheidet, dass die Mehrheit nur darf, was ihr im Rahmen der Verfassung auch von den Minderheiten gestattet ist.

Dazu dient auch, dass Verfassungsfragen nicht mit einfacher Mehrheit entschieden werden (sollten).

Der Pluralismus steht unter der "Ewigkeitsgarantie" der Verfassung, darf also nicht eingeschränkt werden, auch nicht, wenn es 99,9 % verlangen würden. 

Wenn Mehrheiten tun, was sie "können", aber nicht "dürfen", wäre dann Verfassungsbruch.

Markus S. Rabanus 200310 ff

Noch einmal zur Unterscheidung und mit anderen Worten: 

Pluralität ist die objektive bzw. faktische Vielfalt in der gemeinsamen Welt.

Pluralismus bekennt sich zu gleicher Berechtigung des Verschiedenen in der gemeinsamen Welt, verlangt aber nicht, dass einem Verschiedenes gleichwertig sei.

Damit aus der Pluralität keine Diskriminierung und keine Gewalt erwächst, braucht es die Regeln zur Koexistenz. Die Bereitschaft dazu ist Pluralismus.

Markus S. Rabanus 200407      >> meine Weltanschauungen

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