Pflegekassen

Die Pflegekassen müssen zwar ebenso wenig wie die Krankenkassen Hilfsmittel gewähren, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Für Zuschüsse zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung gilt dies aber nicht. Deshalb müssen Pflegekassen für den Einbau eines Personenaufzugs im eigenen Haus zugunsten einer schwer gehbehinderten, pflegebedürftigen Person unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und bis zur gesetzlichen Höchstgrenze Zuschüsse gewähren, wenn dadurch die Möglichkeit der behinderten Person, die Wohnung zu verlassen und wieder aufzusuchen, wesentlich erleichtert wird.
(Urteil vom 13. Mai 2004 - B 3 P 5/03 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen)

zitiert aus www.bundessozialgericht.de 

Kommentar:  Plünderung der Pflegekassen

Durch solche Urteile werden die Pflegekassen zu Subventions-Eseln für die Bauwirtschaft.

Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Und das tut es schon lange nicht mehr.

Sven200508

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