NS-Verbrechen vor Gericht 2021

 "hohes Alter" allein ist kein Amnestieargument für Massenmord & KZ-Personal,
denn niemand konnte dort das Unrecht übersehen

Markus S. Rabanus 2021-10-02     https://www.facebook.com/markusrabanus/posts/4705665789464904 

späte #KORREKTUR des Titelposts, denn das eingefügte "allein" ist zu wichtig, um den Spruch richtig zu machen (2021-10-03)

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Hintergrund: Eine über 90-Jährige steht jetzt vor Gericht, um über Anklage und Verteidigung zu entscheiden.
Dafür hat allein die Verhandlungsfähigkeit Voraussetzung zu sein.
Das wurde und wird laufend geprüft, denn das kann sich in hohem Alter jederzeit ändern, aber wer sich damit auskennt, kann es auch begutachten, so dass Schwindeleien m.E. nicht leicht fallen dürften, mit denen erfahrungsgemäß jedoch zu rechnen ist.

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Wir fanden über Jahrzehnte des Streits mühsam zu mehr Einigkeit, dass die Verschleppung von NS-Verbrechern ein Fehler war, aber diese Einigkeit bekam bei jedem anstehenden Prozess Risse. - So auch jetzt.

Jahrzehntelang wollten unsere Regierungen die NS-Verbrechen verjähren lassen, um einen #Schlussstrich zu ziehen und mit der Legende, es gehe um #Versöhnung.

Aber Versöhnung um den Preis von #Vergebung (Straferlass) steht nur den Opfern zu, niemandem sonst.

Dem Staat obliegt, das Maß der Strafe zu limitieren und auch mal zu #begnadigen, aber er darf niemals straflos "Schuld vergeben", die anderen angetan.

Darum folgerichtig, dass die SPD mithelfs der FDP im Jahr 1979 die Mordverjährung kippte - gegen den Widerstand der Unionsparteien.

Dennoch ist in den Reden und Schulbüchern bis heute zwar viel von #Aufarbeitung die Rede, aber wenig von #Abrechnung mit dem Nationalsozialismus, nicht von Abrechnung mit Nazi-Verbrechern.

Das ist falsch, aber es besagt längst nicht, dass mir im anstehenden Prozess mein Urteil schon fest stünde, denn je schlimmer ein Vorwurf, desto präziser hat die Prüfung zu sein.

Markus S. Rabanus 2021-10-02

 

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