Notdienst im Mietrecht

Donnerstag gegen 11.00 Uhr: "Ich wollte nur Bescheid geben, dass ich einen Notdienst bestellt habe, weil die Heizung ausgefallen ist!"

Der "Notdienst" kostet dann mal im "Basispreis" schlappe 200 € "zzgl. Material- und Stundensatz i.H.v. 42 € für jede weitere, angefangene Stunde" - gute Sache aus Perspektive der Heizungsfirma, schlecht aus Vermieterperspektive, zumal es gleich doppelt an "Not" fehlt, einen "Notdienst" zu bestellen:
1. weil es zu gewöhnlichen Arbeitszeiten keines "Notdienstes" bedarf,
2. weil der kurzzeitige Ausfall einer Heizung bei 15 Grad Außentemperatur keine "Not" bedeuten kann.

Die Mieterin zeigte sich unglücklich, dass ihr seitens des Vermieters die Kostenübernahme verweigert wurde und trägt vor:
1. Die Hausverwaltung war nicht erreichbar.
2. Der gerufene Notdienst hängt als Zettel am Schwarzen Brett.

Die Mängelanzeige hätte auf den Anrufbeantworter gesprochen werden können, denn keine Hausverwaltung muss rund um die Uhr auf Störmeldungen warten. Ein Mietshaus ist kein Sanatorium, kein Hotel. Und die Monatsmiete i.H.v. 280 € erscheint für "betreutes Wohnen" nicht ausreichend - aus Vermietersicht. Eine Null mehr in der Miete - und die Vermietersicht wäre vielleicht etwas anders.

Den "Notdienst am Schwarzen Brett" betreffend: Die Mieterin soll den verauslagten Rechnungsbetrag von der Heizungsfirma zurückfordern, denn die Anbringung solcher Werbung an der Info-Tafel unseres Hauses täuscht eine Erlaubnis vor, die unsererseits nicht gewährt war. Zumindest solle sie auf eine signifikante Rechnungskürzung drängen.

20111020msr

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