Moralisches Korrektiv

Für die Vergeltung von Unrecht gelte der Grundsatz, wonach das Recht auch in Begegnung mit dem Unrecht höherer Moralität verpflichtet bleibt, damit sie nicht absinkt.

Das Recht begegnet dem Unrecht mit einem moralischen Korrektiv.

sven/200311   aus Thema:  Rache, Vergeltung und Selbstjustiz

 

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