Mietspiegel
Im Wohnraummietrecht können sich Mietobergrenzen aus den ortsüblichen Mieten ergeben, die im Wege hoheitlicher Feststellungen als "Mietspiegel" veröffentlicht werden.
Viele Mietspiegel geben über die ortsüblichen
Mietpreishöhen nur unzulänglich Auskunft, weil nicht zwischen Alt- und
Neuverträgen unterschieden wird. So ist die Mietspanne in den von uns
  verwalteten Immobilien sehr groß, was mitunter bei Neumietern zu Befremden
  führt. Grund für die niedrigen Altmieten ist jedoch, dass wir
  außerordentlich preisstabil sind und langjährige Vertragspartnerschaften
  begünstigen möchten.
  
  Zur Privilegierung von >> Altkunden
Wir führen auf Anfrage Marktstudien zu Mietpreishöhen in Berlin durch >> Kontakt
Berlin >> www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/
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