Presse-Information 058/2010
        
        Quecksilber aus zerbrochenen
        Energiesparlampen
        Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung –
        weitere Messungen nötig
        
        Energiesparlampen – Fachleute sprechen von 
Kompaktleuchtstofflampen
        – sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an
        Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in
        die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des
        Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem
        Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert
        von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem
        das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache
        empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der
        Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von
        zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die
        Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig
        eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt
        UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige
        Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss
        einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren
        Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät
        Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten
        Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer
        Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen
        gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen
        anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich
        vorschreiben, so Flasbarth weiter.
        
        Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden
        zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine
        mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe
        hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand
        zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf
        Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden
        Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von
        Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen
        können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen
        anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer
        Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe)
        die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich
        abnimmt.
        
        Lampen mit Bruchsicherung bieten den besten Schutz – müssen aber
        besser werden
        Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten
        empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung
        oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen.
        Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur
        Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere
        Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht
        auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten,
        empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische
        Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit
        allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die
        Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern
        und die Lampen teurer sind.
        
        Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für
        den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die
        Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den
        Verpackungen beizufügen. Die wichtigsten Tipps zur Beseitigung und
        Entsorgung zerbrochener Energiesparlampen finden Verbraucherinnen und
        Verbraucher unter 
        
http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm
        .
        
        Verbrauchte Energiesparlampen müssen haushaltsnah und in bruchsicheren
        Behältern entsorgt werden
        Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von
        Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere
        Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig.
        Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu
        den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar
        kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident
        Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger
        für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof
        fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen
        würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein
        einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
        Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die
        haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben.
        
        EU sollte Anreize für Lampentechnik ohne Quecksilber setzen
        Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst
        wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach
        Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen
        Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon
        deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen,
        umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten
        seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel.
        
        Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut
        (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen.
        Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen.
        
        Ausführliche Informationen und Sicherheitshinweise bei Lampenbruch gibt
        es unter 
        
http://www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm
        .
        Weitere Informationen gibt es im Hintergrundpapier „Energiesparlampen
        in der Diskussion“ unter 
        
http://www.uba.de/uba-info-medien/3964.html
        .
        
        Dessau-Roßlau, 02.12.2010
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