Kollektive Sicherheit = System gemeinsamer Sicherheit 

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"Kollektives Sicherheitssystem" i.S.d.  Art.24 GG  ist zunächst ein herkömmliches Sicherheitskonzept durch Mitgliedschaft in einer Militärallianz,  wird aber im selben GG-Artikel durch das Adjektiv "gegenseitig" qualifiziert.  Da die NATO jahrzehntelang lediglich ein "kollektives", nicht aber ein "gegenseitiges Sicherheitssystem" (beispielsweise gegenüber den Ostblock-Staaten war, hielt ich die NATO-Mitgliedschaft für verfassungswidrig. sven

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