| Kollektive Sicherheit = System gemeinsamer Sicherheit | ||
| "Kollektives Sicherheitssystem" i.S.d. Art.24 GG ist zunächst ein herkömmliches Sicherheitskonzept durch Mitgliedschaft in einer Militärallianz, wird aber im selben GG-Artikel durch das Adjektiv "gegenseitig" qualifiziert. Da die NATO jahrzehntelang lediglich ein "kollektives", nicht aber ein "gegenseitiges Sicherheitssystem" (beispielsweise gegenüber den Ostblock-Staaten war, hielt ich die NATO-Mitgliedschaft für verfassungswidrig. sven | ||
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