Zum Existenzrecht Israels  israels_existenzrecht200904.jpg (41758 Byte)

GastNRW hat folgendes geschrieben:
Dieses Land Israel wird nur von Hälfte der Welt anerkannt. Diese Länder kann man nocheinmal durch 2 Teilen, da sie von Westlichen Länder unter Druckgesetz worden sind um Israel anzuerkennen. z.B. Türkei, Ägypten... und viele Afrikanische und asiatische Länder und und und.

Du spekulierst erneut. Stattdessen lerne zwischen politischer und rechtlicher Situation zu unterscheiden >> Erkennt Dich jemand nicht an oder wünscht Dir den Tod, dann glaube trotzdem an Dein Lebensrecht und wehre Dich.

Das Existenzrecht Israels ist durch Mehrheitsentscheidung der Vereinten Nationen völkerrechtlich verbürgt, ebenso wie das Existenzrecht für einen Palästinenserstaat, auch wenn der noch nicht realisiert ist oder seinerseits keine Anerkennung findet, verletzt oder verhindert wird, aber beide Existenzrechte bestehen. - Einigermaßen verstanden?

Die Nichtanerkennungspolitik und der Abbruch diplomatischer Beziehungen haben zwar lange Tradition, aber ich bin gefestigter Auffassung, dass jeder UNO-Mitgliedsstaat einen Anspruch auf Anerkennung hat.
Daraus folgt, dass ein UNO-Mitgliedsstaat durch Nichtanerkennung seitens anderer Staaten oder UNO-Institutionen in Rechten verletzt wird. 

Solch heutige Rechtssituation ist bereits Fortschritt, aber unzureichend, wie sich mit Bürgerkriegen und NGO-Terrorismus erweist. Darum sollte der Anerkennungsanspruch auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und sogar gegen Einzelpersonen klagbar sein.

Nun verstehe bitte noch den Unterschied zwischen "Anerkennung" und "Übereinstimmung", dann wären wir rechtlich und politisch weiter.

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Im anderen Topic schrieb ich: "Jedes Existenzrecht hat Grenzen, über die sich auch Israel klar werden muss, Grenzen, die nicht einseitig und nicht militärisch bestimmt werden dürfen. Zu solcher Einsicht müsste man drängen." - Das gefiel Noa nicht:

Noa hat folgendes geschrieben:
Ein Existenzrecht hat KEINE Grenzen, was Du ansprichst sind territoriale Grenzen, aber das hat NICHT DAS GERINGSTE mit einer Grenze des Existenzrechtes zu tun.

Ginge es beim Existenzrecht eines Staates ohne territoriale Grenzen, so ginge es nicht um einen existenten Staat, sondern um einen geplanten oder vergangenen Staat, Okkupation usw.

Noa hat folgendes geschrieben:
Das wäre, als würde man jemandem seine Existenz unter Bedingungen stellen. Das ist absolut unzulässig und menschenunwürdig!

Auch da widerspreche ich Dir, denn es ist die Schlussfolgerung allen Notwehrrechts, auf das sich immerhin auch die israelische Regierung immer wieder beruft, wenn sie Menschen in ihrer Existenz vernichtet.

Das Existenzrecht kann also durch eigene Schuld oder durch Nichtausübung verwirkt werden, anderenfalls wären das Existenzrecht verletzt, geraubt, vorenthalten usw. oder durch Zusammenschluss aufgehoben, wie es z.B. mit der DDR geschah.
Auch eine Aufhebung und Neuordnung durch die UNO kommt vor, wenngleich häufig nur nachvollzogen nach kriegerischen Konflikten, so geschehen z.B. mit Jugoslawien.
Der Umgang mit Taiwan bildet eine weitere Fallgruppe und es gibt sicher noch mehr, z.B. die Suspendierung.

Jedenfalls sind Existenzrechte von Staaten allemal konditioniert, wenngleich für Nationalisten heilige Kühe, und ihre Diskussion grundverschieden zu jeglicher Holocaust-Debatte, auch wenn Rassisten, Antisemiten und wiederum Nationalisten ihre "Anliegen" zu einem Brei verrühren.

Grüße von msr20070110    >> gehacktes Forum   neue Diskussion

Weitere Stellungnahme zum >> Existenzrecht Israels 2014

>> Teilungsplan 1947 laut UNO-Resolution Nr. 181

>> Nichtanerkennung völkerrechtswidriger Faktenschaffung

>> Trumps Jerusalem Act 2018

 

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