Infrastrukturplan.de

Anforderungen an den  Bundesnetzplan, insbesondere Energietrassenbau:

Tatsächliche und angebliche Nöte dürfen nicht dazu führen, dass die Bürgerbeteiligung 

Bei aller Eile, die aus der überfälligen Abkehr von der Risikotechnologie "Kernkraft" geboten ist und insbesondere bundesweit Genehmigungsverfahren für bundesweite Infrastrukturmaßnahmen bundesweit vereinheitlichen soll, wird besondere Aufmerksamkeit auf die Bürgerbeteiligung zu richten sein.

Moderne Genehmigungsplanung ist heute nur dann "öffentlich", wenn sie über das Internet publiziert wird, nicht bloß in bürgerfernen Verwaltungsgebäuden Pläne auslegt und für die Mitwirkung antiquierte Antragsverfahren beibehält. 

Dazu bedarf es im Internet anschaulichen Daten- und Kartenwerks mit genügenden Erläuterungen und der Möglichkeit zu Details und dem Ganzen Fragen zu stellen.
Der Altbestand muss mit seinen Leistungsdaten kartiert werden. Neue Trassenführung bedarf der jeweiligen Begründung, warum die alten Trassen nicht aufgewertet werden sollen.

Dezentralisierung: Je mehr dezentrale Energieproduktion und näher am Verbraucher, desto weniger Aufwand bedarf es für das Gesamtnetz. Darum muss in den Bundesnetzplan einfließen, welcher Anteil an Infrastrukturkosten in die dezentrale Energieproduktion umgeleitet werden kann. 

Lizenzvergabe: Der Bund soll öffentlich überlegen, welche Auflagen Netzbetreibern gemacht werden, welche Lizenzgebühren sie für den Netzbetrieb an den Fiskus zu leisten haben. Da es sich bei der Energienetzerweiterung um eine dringliche Infrastrukturmaßnahme handelt, müssten bzw. dürfen die Lizenzen nicht so teuer wie bei den UMTS-Lizenzen werden, aber über die allgemeine Besteuerung hinaus sollten Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlichen und auch ökologischen Raums eine dauerhafte Einnahmequelle darstellen.

Kostentransparenz von Infrastrukturmaßnahmen

Demokratische Genehmigungsplanung darf nicht "kostenabstrakt" sein, wie kein "Geschäft um jeden Preis" gut sein kann. Darum muss die Öffentlichkeit der Genehmigungsplanung mit frühzeitigen Kostenschätzungen und der Öffentlichkeit der Ausschreibungen (Leistungstexte, Vertragsentwürfe) einher gehen.
Zu einem Stichtag wären die führenden Kostenangebote einschließlich der Referenzen ebenfalls zu veröffentlichen), um auch dazu die Bürgerbeteiligung einzuholen.

Demokratische Genehmigungsplanung wägt öffentlich die Interessen aller Beteiligten ab, muss dazu den Dialog zwischen der Allgemeinheit, den Wirtschaftsakteuren, den ökologisch Engagierten und den Anliegern von Infrastrukturprojekten moderieren.

Viel Erfolg! 

20110428 Verlagskontakt

www.initiative-dialog.de  Bereich >> Mitwirkung.de

Infrastrukturplan-Linkliste  >> www.Bundesnetzagentur.de   www.Bundesraumordnung.de 

Stand der Dinge >> bundesnetzplan20120504stromtrassen.jpg (368963 Byte)

Forderung >> Beschleunigter Netzausbau 

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung >> www.bbr.bund.de

Oberbegriffe: Infrastruktur  Plan    Dialog-Lexikon

Thema:  Stromnetzbetreiber

   Strom