in dubio pro reo = im Zweifel für den Angeklagten

in dubio pro reo = Unschuldsvermutung  bis zum Beweis des Gegenteils und gilt für den Strafprozess ausnahmslos.

in dubio pro reo und für das Opfer  31.10.2004

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Anonymous hat folgendes geschrieben::
martin, jetzt wär es interessant zu erurieren, welche schuld das jüdische volk am antisemitismus so hat, denn von nix kommt nix, um zu streiten gehören mind. zwei, denn die juden haben selbst einen ziemlichen antigermanismus, der dem antisemtismus um nix nachsteht....

Dann "eruiere" mal Deine Küchenphilosophie anhand folgender Bsp.:
1. Du knallst mir Deinem Auto gegen einen Baum. Es kann am Baum liegen, aber wahrscheinlicher liegt es an Deinem fahrerischen Talent.
2. Du fällst ein Mädchen an. Das Mädchen könnte Dich aufgefordert haben, aber wahrscheinlicher ist, dass es mit Defekten in Deiner Person zu tun hat.

Warum vermute ich immer zu Deinem Nachteil? Gilt denn "in dubio pro reo" nicht?
Doch, das gilt. Und darum klagt Dich hier auch niemand an. Aber mit solch Vermutungen gegen Dich sollst Du leben, so lange Du mit Deinen Postings notorische Neigung zeigst, den Opfern für ihre Leiden die Schuld der Täter zuzuweisen.

Und solange niemand bestraft wird, gilt mir der Moralsatz: "im Zweifel für das Opfer", woraus Du lernen sollst, dass es zwischen Moralsätzen und Rechtssätzen durchaus positiven Unterschied geben kann.

Freue Dich darüber, dass Du sogar noch in unseren Papierkörben mehr Dinge lernen kannst, denen vergleichsweise Du anderenorts in Gold gerahmt schlechtere finden würdest.

Aber kein "dubio": Du bist es mir wert.

Grüße von Sven
  

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