Gewerbemietvertragsanlage 20200129

Bauzuschüsse des Vermieters
Der Vermieter beteiligt sich am Heizungsbau 4.000 €, Überarbeitung der Elektroinstallationen, Fußböden, Sanitärbereiche in Höhe von 4.000 €, jeweils nach gemeinsamer Bauabnahme. 

Heizungswartung und Reparaturen obliegen dem Mieter. Wartungsprotokolle und Rechnungen muss der Gewerbemieter über die gesamte Mietzeit sammeln und auf Verlangen vorweisen.

Vorplatz-Nutzung: Der aufgemauerte Platz vor dem Ladengeschäft darf genutzt werden, bspw. mit Einfriedung und Vorzelt, wie es jetzt noch auf der anderen Straßenseite steht, sofern behördliche Vorschriften vom Gewerbemieter beachtet werden. 

Verkehrssicherungspflicht: Während der Ladenöffnungszeiten gewährleistet der Gewerbemieter, dass seine Zuwegungen verkehrssicher, insbesondere glätte- und barrierefrei sind. Hauseingang und Hausweg dürfen auf keinen Fall verstellt werden. 

Reklameschilder sollen nicht zu auffällig gestaltet werden. In den Maßen nicht über die Fenster- bzw. Türweiten hinaus, so dass die Flächen links und rechts des Hauseingangs anderen Schildern dienen können. 
Die Beschilderung muss behördlichen Vorgaben genügen und mit dem Vermieter schriftlich abgestimmt sein.   

Haftungsausschluss: 
In Anbetracht der vergleichsweise geringen Miethöhe sind Schadensersatzansprüche wegen vermieterseitig zu verantwortender Inventarschäden und Betriebsstörungen ausgeschlossen, sondern berechtigen allenfalls zur Mietminderung und in schwerwiegenden Fällen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.
Der Gewerbemieter muss sich selbst gegen alle seine betrieblichen Risiken selbst absichern, einschließlich Einbruch- und Glasbruchschäden, denn die in den Betriebskosten enthaltene Gebäudeversicherung deckt solche Schäden nicht ab, weil dieses Risiko für die Wohnungen vielfach geringer ist als für Ladengeschäfte. 

Wertsicherungsklausel
Steigt oder fällt der Verbraucherindex für Deutschland (VPI), Basisjahr 2020 = 100 Punkte um mehr als 10 Punkte, so kann jede Vertragspartei verlangen, den Miet-/Pachtzins neu zu verhandeln.
Einigen sich die Parteien, so soll dieser Mietpreis ab dem übernächsten Monat rückwirkend gelten, der auf die Neuverhandlungsaufforderung folgt.
Kommt keine Einigung zustande, so kann der Vertrag zum 36. Monat gekündigt werden, der auf das Datum der Neuverhandlungsaufforderung folgt.

Gewerbemüll  soll nicht über die Hausmülltonnen entsorgt werden. Eine etwaige Duldung durch den Vermieter ist jederzeit widerruflich, ohne dass es eine Debatte um Berechtigung geben darf, so dass im Falle des Widerrufs sämtliche Abfälle aus dem Gewerbebetrieb in Eigenregie des Gewerbetreibenden zu erfolgen haben. 

Falls Gastronomie: Vermieterseits kommt durchaus in Betracht, dass diese Gewerbeeinheit auch wieder vollgastronomisch genutzt wird, ohne dass deshalb eine höhere Miete verlangt wird. Allerdings haftet der Gewerbetreibende dann für den etwaig erhöhrten Gebäudeversicherungsbetrag und die Rücksichtnahme auf Wohnungsmieter, so dass es auf Lärmschutz (insb. Decke) ankommen kann. Und auch eine eigene Wasseruhr ist dann erforderlich, die jährlich gemeinsam abgelesen wird.

KEINE Umsatzsteuer: Zur Zeit optiert dieses Mietshaus zu umsatzsteuerfreier Miete. Solange es dabei bleibt, darf der Gewerbemieter auf seine Mietzahlungen keine umsatzsteuerlichen Effekte geltend machen.


Berlin, 29.01.2020

Unterschriften:  

 

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