Gesetzgebung   Thema ERGÄNZEN
Stationen der Gesetzgebung
  • Gesetzentwurf (meist durch Bundesregierung)
  • 1. Lesung im BT (Begründung und Aussprache oder Überweisung an Fachausschüsse)
  • 2. + 3. Lesung = Abstimmung (Zustimmung mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit)
  • Beteiligung des BR (evtl. Einberufung des Vermittlungsausschusses, der Konflikte zwischen BT und BR lösen soll)
  • Unterschrift von Bundeskanzler und zuständigem Minister
  • Ausfertigung durch Bundespräsidenten (nach Prüfung, ob Gesetz verfassungsgemäß)
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Text von User Salomon  

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