Geheimabkommen

Geheimabkommen zwischen Staaten oder dem Staat und Unternehmen, juristischen Personen sind m.E. mit dem Demokratieprinzip UNVEREINBAR.

Geheimabkommen müssen NICHTIG sein und verpflichten folglich zur Wiederherstellung des vorherigen Status. 

Leider sind Geheimabkommen weder innenpolitisch noch vökerrechtlich verboten, weshalb es Forderung sein muss. 

Und es braucht ein Whistleblower-Gesetz, damit die Kungelei hinter dem Rücken der Völker einen Dämpfer bekommt. 

Markus Rabanus 2014 / 2017    

Artikel 102 UNO-Charta

(1) Alle Verträge und sonstigen internationalen Übereinkünfte, die ein Mitglied der Vereinten Nationen nach dem Inkrafttreten dieser Charta schließt, werden so bald wie möglich beim Sekretariat registriert und von ihm veröffentlicht.

Publizitätspflicht
 zwischenstaatlicher Abkommen

(2) Werden solche Verträge oder internationalen Übereinkünfte nicht nach Absatz 1 registriert, so können sich ihre Vertragsparteien bei einem Organ der Vereinten Nationen nicht auf sie berufen.

Geheimabkommen
verdienen keinen völkerrechtlichen Schutz

Artikel 103

Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang.

Vorrang der UN-Charta
 
ggü. anderen Abkommen u. Allianzen

 

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