Atomwaffensperrvertragsverstöße mit U-Booten

Da Indien, Israel  und Pakistan zu denjenigen Atomwaffenstaaten gehören, die dem Atomwaffensperrvertrag nicht beigetreten sind, dürfen diese Staaten nicht mit U-Booten beliefert werden, von denen Atomwaffen gestartet werden können.

Markus Rabanus20120908  aktualisiert 20190312        FORUM

 

Atomwaffensperrvertragsverstöße

Atomwaffen     Friedensforschung     

  Dialog-Lexikon    Zuletzt