Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist in Deutschland eine Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

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STAND Oktober 2010: Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 % der Abgeltungsteuer). Das ergibt eine Gesamtbelastung mit Abgeltungsteuer in Höhe von 26,375 % ohne Kirchensteuer.  ... Kapitalerträge, von denen die Abgeltungsteuer einbehalten wurde, müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Kritik an Abgeltungsteuer aus Unternehmersicht

Die Höhe der gegenwärtigen Abgeltungssteuer begünstigt Kapitalerträge im Vergleich zu anderen Einkommensarten und verführt zur Teilnahme an Finanzspekulationen von Banken anstelle zu Investitionen in eigene Unternehmen, Vermietungsimmobilien usw.

Auf dem heutigen Parteitag der SPD räumt auch der ehemalige Bundesfinanzminister Steinbrück ein, dass die von ihm damals mitverantwortete Abgeltungsteuerhöhe falsch war. - Ich halte nicht nur die Höhe bzw. Niedrigkeit für falsch, sondern die Bemessung für ungerecht, solange sie nicht an der Steuerprogression teilnimmt.

Markus Rabanus   26.09.2010

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