Meilenstein deutscher Außenpolitik

Bundesregierung stärkt internationale Gerichtsbarkeit

Berlin 30 April 2008 - Nach Zustimmung des Bundeskabinetts wird das Auswärtige Amt morgen (01.05.) gegenüber dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen in New York eine Erklärung zur Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut abgeben.

Deutschland ist damit der 66. Staat, der die obligatorische Gerichtsbarkeit des IGH anerkennt. Die Bundesrepublik kann nun in allen völkerrechtlichen Streitfällen, für die der Gerichtshof zuständig ist, einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, vor dem IGH verklagen oder selbst vor dem IGH verklagt werden. Vorher war dies ausschließlich bei denjenigen Streitfällen zulässig, bei denen in einem völkerrechtlichen Vertrag der IGH als zuständiges Gericht explizit benannt wurde oder bei denen sich die Parteien einvernehmlich auf eine Anrufung des IGH geeinigt hatten. Ausgenommen bleiben u.a. durch den sog. Streitkräftevorbehalt Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik für militärische Zwecke.

Mit der heutigen "Unterwerfungserklärung" stärkt die Bundesregierung das Völkerrecht und die internationale Gerichtsbarkeit.


KOMMENTAR

Diese Entscheidung der Bundesregierung ist außerordentlich erfreulich und trägt zur Zivilisierung der Weltpolitik bei, dem Übergang von Methoden der Selbstjustiz zum Justizmonopol der Vereinten Nationen.

-markus rabanus-20080530 

Weltgerichtsbarkeit     Dialog-Lexikon